Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Unternehmen

Stand: 01. Oktober 2024

§ 1 Geltung

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Thorsis Technologies GmbH, Oststr. 18, 39114 Magdeburg (nachfolgend „THORSIS“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die THORSIS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Sofern der Auftraggeber neben einer Artikelbestellung auch einen von THORSIS angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die Besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen letztere stets vor.

  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn THORSIS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von THORSIS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann THORSIS innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang per Auftragsbestätigung annehmen.

  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen THORSIS und Auftraggeber ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von THORSIS vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen THORSIS und dem Kunden im Zusammenhang mit den Lieferverträgen getroffen werden, sind in diesen ALB und den individuellen Vertragsvereinbarungen schriftlich niedergelegt.

  4. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

  5. Angaben von THORIS zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
    Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie der Ersatz von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

  6. THORSIS behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.
    Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von THORSIS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von THORSIS diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Für Onlinebestellungen über shop.thorsis.com gelten die gezeigten Onlinepreise. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Lieferung ins Ausland können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
    Ihre Rechnungen können Sie im Bereich „Mein Konto“ einsehen, wenn Sie sich als Auftraggeber registriert und sich über die Website mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben. Die Rechnungen werden Ihnen elektronisch im PDF-Format zum Download zur Verfügung gestellt.

  2. Die im Online-Shop angegebenen Preise sind verbindlich. Fehler und Irrtümer bei der Preisangabe bleiben jedoch vorbehalten. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde, wird THORSIS den Kunden unverzüglich informieren. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn THORSIS die Bestellung des Kunden durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (per E-Mail) annimmt oder die Ware an den Kunden versendet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist THORSIS insbesondere berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.

  4. Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorkasse, Kreditkarte, PayPal oder auf Rechnung. THORSIS behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

    • Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Kunden die Bankverbindung von THORSIS in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzüge zu überweisen.

    • Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden mit Abschluss der Bestellung.

    • Bei Zahlung per PayPal muss der Kunde über ein registriertes PayPal-Konto verfügen und sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren. Der Kunde autorisiert THORSIS mit Abschluss der Bestellung, die Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrages an PayPal anzuweisen.

    • Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei THORSIS. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

  6. THORSIS ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von THORSIS durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferungen erfolgen zu den Versandkosten und zugehörigen Versandbedingungen aufgrund der ausgewählten Liefer- und Versandarten, die unter https://shop.thorsis.com/transport.html aktuell einzusehen sind. Diese können Änderungen unterliegen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet THORSIS zusätzlich einen am Artikel ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.

  2. Von THORSIS in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

  3. THORSIS kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber THORSIS nicht nachkommt.

  4. Sofern THORSIS Lieferfristen aus Gründen, die THORSIS nicht zu vertreten hat (nicht verfügbare Leistung), nicht einhalten kann, wird THORSIS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist THORSIS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von THORSIS, wenn THORSIS ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder THORSIS noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder THORSIS im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

  5. Ereignisse höherer Gewalt, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen THORSIS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Engpässe bei Transportmitteln, unverschuldete Betriebsbehinderungen, etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von THORSIS schuldhaft herbeigeführt worden sind, gleich.

  6. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

  7. THORSIS ist nicht zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass ausdrücklich Teillieferungen zugesagt oder vereinbart worden sind.

  8. Gerät THORSIS mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird THORSIS eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von THORSIS auf Schadensersatz nach Maßgabe des §8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von THORSIS, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von THORSIS.

  3. Der Gefahrenübergang an den Kunden erfolgt mit Übergabe der Ware an den Transporteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn THORSIS die Versandkosten übernommen hat.

  4. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

  5. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch THORSIS betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von THORSIS oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

  2. Die gelieferten Artikel sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn THORSIS nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.

  3. Auf THORSIS Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an THORSIS zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet THORSIS die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

  4. Bei berechtigten Mängelrügen ist THORSIS nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

  5. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von THORSIS, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

  6. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von THORSIS den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

§ 7 Schutzrechte

  1. THORSIS steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

  2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird THORSIS nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. THORSIS Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

  2. THORSIS haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

  3. Soweit THORSIS gem. § 8 Abs.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die THORSIS bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

  4. Im Falle von Datenverlusten haftet THORSIS nur, wenn der Auftraggeber die Daten regelmäßig – mindestens einmal täglich – nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die THORSIS Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von THORSIS.

  7. Soweit THORSIS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  8. Sollte der Auftraggeber einen Einbau oder Verbau der durch THORSIS gelieferten Artikel in Produkte des Auftraggebers zum Zwecke des Vertriebs an Dritte vornehmen, ist eine Haftung von THORSIS für diese Produkte und für mögliche Seriendefekte, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  9. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die THORSIS Haftung des wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. THORSIS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (gesicherte Forderungen). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf sämtliche Forderungen, die THORSIS gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware zukünftig erwirbt.

  2. Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Artikel darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat THORSIS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die THORSIS gehörenden Artikel erfolgen.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist THORSIS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und den Artikel auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; THORSIS ist vielmehr berechtigt, lediglich den Artikel heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf THORSIS diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  4. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

    1. Die aus dem Weiterverkauf des Artikels entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an THORSIS ab. THORSIS nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

    2. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben THORSIS ermächtigt. THORSIS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und er den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann THORSIS verlangen, dass der Auftraggeber ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist THORSIS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel zu widerrufen.

    3. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die THORSIS Forderungen um mehr als 10%, wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

§ 10 Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen

  1. Der Auftraggeber ist bezüglich der zu liefernden Artikel verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere die Regelungen zur Exportkontrolle und Handelsembargos, zu beachten und zu befolgen. Dies umfasst sowohl deutsche, europarechtliche als auch ausländische nationale Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der US-Exportadministration. Die zu liefernden Artikel dürfen weder direkt noch indirekt weiterverkauft, exportiert, wiederexportiert, vertrieben, transferiert oder anderweitig abgesetzt werden, ohne vorab alle Beschränkungen zu beachten, erforderliche Verwaltungsentscheidungen einzuholen und alle Formalitäten zu erfüllen, die nach vorgenannten Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Regelungen zu beachten sind oder gefordert werden.

  2. Soweit THORSIS den Transport der Artikel an einen Lieferort außerhalb Deutschlands übernommen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich über besondere rechtliche Vorschriften des Bestimmungslandes zu unterrichten, die von THORSIS im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung der Artikel zu beachten sind. Der Auftraggeber hat THORSIS frühzeitig, jedoch spätestens bei Vertragsschluss mitzuteilen, ob eine Verwendung der zu liefernden Artikel in der Militärgüter oder Rüstungsindustrie oder eine sonstige militärische Verwendung durch den Auftraggeber oder einen Dritten in einem Staat außerhalb der Europäischen Union beabsichtigt oder nicht auszuschließen ist.

  3. Unterbleibt eine diesbezügliche Mitteilung, so gilt dies als Zusicherung des Auftraggebers, dass keine solche direkte oder indirekte militärische Verwendung der zu liefernden Artikel in einem solchen Staat erfolgt. Liegen gleichwohl konkrete Hinweise auf eine mögliche militärische Verwendung in einem solchen Staat vor, ist THORSIS berechtigt, eine Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Genehmigungspflicht des Transportvorgangs einzuholen oder die Einholung durch den Auftraggeber zu verlangen; Ansprüche des Auftraggebers aufgrund hieraus resultierender Verzögerung sind ausgeschlossen.

§ 11 Datenlöschungspflichten

  1. Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an THORSIS, aus welchem Grund auch immer (Gewährleistung, Kalibrierung, Reparatur, Rückabwicklung des Kaufs, etc), ist der Auftraggeber verpflichtet Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.

  2. THORSIS kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Auftraggeber stellt THORSIS von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, welche zurückgeben wurden, noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter. Soweit noch Daten auf den Speichermedien vorhanden sind, besteht für diese keine Vertraulichkeit.

  3. Ist eine Löschung der Daten durch den Auftraggeber technisch vor Rückgabe speicherfähiger Artikel nicht möglich, so hat der Auftraggeber THORSIS vor Rückgabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass der Artikel noch aufgespielte, vertrauliche und/ oder personenbezogene oder sonstige ihm zugehörige Daten enthält, deren Löschung ihm aus technischen Gründen unmöglich war. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass THORSIS durch diese Mitteilung nicht verpflichtet wird, die Löschung der betreffenden Daten erfolgreich durchzuführen.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Bestellungen über die Website

  1. THORSIS wird den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar.

  2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Lieferungen ins nichtdeutschsprachige Ausland ist die Vertragssprache Englisch.

  3. THORSIS speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. Diese ALB kann der Kunde jederzeit unter https://shop.thorsis.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb/ einsehen. Seine früheren Bestellungen sind unter dem Navigationspunkt „Bestellungen“ für ihn einsehbar, wenn er sich als Kunde registriert und über die Website mit seinen Kundendaten angemeldet hat.

  4. Im Onlineshop erfährt der Auftraggeber die Geltungsdauer von befristeten Angeboten. Trotz sorgfältiger Bevorratung gibt THORSIS keine Liefergarantie auf Aktionsartikel, da diese eventuell schneller als vorgesehen verkauft sind.
    Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.

§ 13 Datenschutz

  1. THORSIS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  2. Die vom Auftraggeber im Rahmen der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten) werden von THORSIS zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, etwa an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut oder Zahlungsdienstleister.

  3. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers wird THORSIS personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  4. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihm bei THORSIS gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder Übertragung zu verlangen soweit dies unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben möglich ist. Entsprechende Anfragen sind an die unten angegebene Adresse zu richten.

  5. Sofern der Auftraggeber eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  6. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von THORSIS sind:

datenschutz@thorsis.com

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Alle Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag von dem Verkäufer erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt.

  2. Reverse Engineering (§ 3 I Nr. 2 GeschGehG) ist nicht erlaubt.

  3. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Von dieser Geheimhaltungspflicht sind insbesondere auch der Inhalt und die Bedingungen dieses Vertrages geschützt.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von THORSIS. THORSIS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

  2. Die Beziehungen zwischen THORSIS und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.